Allgemeinmedizin – Ein umfassendes Fundament für die Gesundheit
Als Facharztteam im Bereich Allgemeinmedizin und Innere Medizin sind wir Ihre ersten Ansprechpartner:innen bei Fragen rund um Ihre Gesundheit und Erkrankungen. Mit unserem breiten Leistungsspektrum sind wir da, um ihre medizinische Grundversorgung zu gewährleisten – ob bei körperlichen oder seelischen Beschwerden, in der Notfall-, Akut- oder Langzeitversorgung sowie in den Bereichen der Prävention oder Rehabilitation.
Die Allgemeinmedizin umfasst – laut Definition – die lebensbegleitende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer gesundheitlichen Leiden, ihrer Probleme oder Gefährdungen und die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen.
Kurz gesagt: Wir begleiten viele unserer Patient:innen fast ein Leben lang bei all ihren gesundheitlichen Anliegen. Von Kindesbeinen auf bis ins hohe Alter kommt es dabei immer wieder auf verschiedene Dinge in verschiedenen Lebensphasen an. Immer wichtig dabei: Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen uns als Praxis-Team und Ihnen als Patientinnen und Patienten.
Unser Qualitätsziel ist es, der Ursache für eine Erkrankung individuell auf den Grund zu gehen, und als Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin unseren Patient:innen jederzeit sowohl Diagnostik als auch Therapie in hoher Qualität evidenzbasiert nach aktuellem Stand des Wissens anzubieten. Darauf haben Sie Anspruch!
EKG, Blutdruckmessung, Lungenfunktionsprüfung, Blutuntersuchungen, Urinuntersuchungen, Attestuntersuchungen, u.v.m.
Betreuung bei akuten und chronischen Erkrankungen. Schmerztherapie, Chirurgische Wundversorgung, u.v.m.
Ein paar der wichtigsten Untersuchungen und Themen aus dem Bereich Vorsorge und Gesundheitsprävention haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Check-up 35
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr (alle 3 Jahre für alle gesetzlich Versicherten). Sie dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus.
Was wird untersucht?
1. Herz und Kreislauf
Hier wird auf Risikofaktoren kontrolliert, die Pulsfrequenz bestimmt, darauf geachtet, ob der Herzrhythmus regelmäßig ist, und Blutdruck gemessen. Ab 140/90 mm Hg beginnt der Bluthochdruck, der das Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt und Nierenversagen deutlich erhöht. (Ein EKG oder ein Belastungs-EKG gehören nicht zum „Check-up 35“, können aber bei entsprechenden Beschwerden zusätzlich durchgeführt werden.)
2. Blutwerte
Für die Bestimmung der Blutwerte muss die Blutabnahme morgens nüchtern erfolgen. Bei der Untersuchung im Rahmen des „Check-up 35“ werden im Labor folgende Werte ermittelt:
a) der Blutzucker-Wert
b) die Spiegel von Gesamtcholesterin, Triglyceriden sowie HDL- und LDL-Cholesterin.
3. Urinprobe
Zusätzlich zur Blutprobe wird im Labor eine Urinprobe untersucht. Sie hilft, Nierenerkrankungen, bakterielle Infektionen und Diabetes zu erkennen. Bei Verdacht oder zum Ausschluss bestimmter Erkrankungen können weitere Untersuchungen (z. B. zusätzliche Laboruntersuchungen, Ultraschall, Lungenfunktionsprüfung) durchgeführt werden.
Einmaliger Check-up 18 – 35 Jahre
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ab dem 18. Lebensjahr einmalig bis zum Alter von 35 Jahren. Sie dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus.
Was wird untersucht?
1. Herz und Kreislauf
Hier wird auf Risikofaktoren kontrolliert, die Pulsfrequenz bestimmt, darauf geachtet, ob der Herzrhythmus regelmäßig ist, und Blutdruck gemessen. Ab 140/90 mmHg beginnt der Bluthochdruck, der das Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt und Nierenversagen deutlich erhöht. (Ein EKG oder ein Belastungs-EKG gehören nicht zum „Check-up 35“, können aber bei entsprechenden Beschwerden zusätzlich durchgeführt werden.)
2. Blutwerte
Anders als beim üblichen Check-Up ab 35 Jahren ist eine Blutabnahme hier kein fester Bestandteil. Labordiagnostik erfolgt jedoch ggf. zur Abklärung von körperlichen Beschwerden.
3. Urinprobe
Zusätzlich zur Blutprobe wird im Labor eine Urinprobe untersucht. Sie hilft, Nierenerkrankungen, bakterielle Infektionen und Diabetes zu erkennen. Bei Verdacht oder zum Ausschluss bestimmter Erkrankungen können weitere Untersuchungen (z. B. zusätzliche Laboruntersuchungen, Ultraschall, Lungenfunktionsprüfung) durchgeführt werden.
Krebs-Vorsorgeuntersuchung für Männer
ab dem 45. Lebensjahr
Bei der Krebs-Vorsorgeuntersuchung werden die Abtastung der Prostata und die Untersuchung des Genitale von den Kassen übernommen. Falls es danach Hinweise auf eine mögliche Krebserkrankung gibt, erfolgen weitere Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts.
Männer haben ab dem 45. Lebensjahr jährlich Anspruch auf eine Kontrolle der Prostata und des Genitals.
Welche zusätzlichen Möglichkeiten stehen zur Verfügung?
Von den zahlreichen laborchemischen Tests gibt es für Männer bisher nur einen Test, der für die Früherkennung von Tumoren geeignet ist: PSA (Prostata spezifisches Antigen). Dieser Test kann im Rahmen der Krebsvorsorge oder bei Blutuntersuchungen von Ihnen beauftragt werden. Die PSA-Bestimmung ist jedoch eine Selbstzahler-Leistung.
Dickdarmkrebs-Vorsorge
Die Dickdarmkrebs-Vorsorge durch Testbriefchen zur Untersuchung des Stuhls auf Blut beginnt bei Männern und Frauen mit dem 50. Lebensjahr. Ab dem 55. Lebensjahr bei Frauen und ab dem 50. Lebensjahr bei Männern werden von den Kassen die Kosten für eine Dickdarmspiegelung übernommen.
Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung
Ab dem 35. Lebensjahr
Bei der Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird seit Juli 2008 die vollständige Untersuchung der Haut auf Hauttumore und Vorstufen (Basaliom, Spinaliom, Melanom) von den Kassen übernommen. Falls es danach Hinweise auf eine mögliche Krebserkrankung gibt, erfolgen weitere Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts bei einer Hautärztin.
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf ein HautkrebsScreening.
Testament und Vorsorgevollmacht
Sicherlich denkt niemand gerne an schwere Krankheit oder gar den Tod. Vielleicht sollte man sich trotzdem in Zeiten guter Gesundheit einige Gedanken über eigene Wünsche und Vorstellungen für den Fall einer unheilbaren Erkrankung und dem Umgang damit machen.
Sollten Sie Interesse an rechtsgültigen Entwürfen zur Regelung aller Unsicherheiten haben, so leiten wir Sie hier gerne zur Seite des Bundesministerium der Justiz weiter.
Flugmedizinische Untersuchung
Als durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) zugelassener Fliegerarzt führt Dr. Holland Flugtauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 2 und LAPL für Privatpilot:innen durch.
Bitte klären Sie vor der Untersuchung mit unserem Praxis-Team ab, welche Voruntersuchungen (z. B. augenärztlicher Check) und welche Dokumente für die Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses notwendig sind.
Mehr Informationen
Vor der Terminvereinbarung bei erster Vorstellung in unserer Praxis:
Bitte laden Sie sich den Anamnesebogen von der Homepage herunter, füllen diesen aus und lassen ihn uns per Mail (mail@agmed.de) zukommen. Wir prüfen dann vorab, welche Befunde oder andere medizinische Unterlagen zur Tauglichkeitsuntersuchung mitgebracht werden müssen.
Eine Terminvereinbarung kann erst nach Eingang der ausfüllten Antrags erfolgen!
Zur eigentlichen Untersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausgefülltes Augenarzt-Zeugnis (bei Erstuntersuchung für Privatpilot:innen)
- Personalausweis oder Reisepass
- Luftfahrt-Lizenz (sofern vorhanden)
- bisheriges andernorts ausgestelltes Flugtauglichkeitszeugnis
- Ihr Flugbuch (analog oder digital)
Weiterführende Informationen sowie rechtliche Vorschriften zum Bereich der Flugmedizin finden Sie auch auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes.
Corona / COVID-19
Bei Infektionsverdacht wichtig:
• Bitte rufen Sie zunächst in unserer Praxis an, wenn Sie unter Infekt-Symptomen jeglicher Art und Schwere leiden.
• Sowohl unsere Räumlichkeiten als auch das medizinische Personal machen eine Untersuchung und ggf. Abstrichentnahme in unserer Praxis möglich.
• Vorrang haben immer Patient:innen mit Krankheitssymptomen.
• Kommen Sie bitte pünktlich zu dem genannten Termin. Hiermit sollen Ansammlungen von Patient:innen vermieden werden.
Testament und Vorsorgevollmacht
Sollten Sie Interesse an rechtsgültigen Entwürfen zur Regelung aller Unsicherheiten haben, so leiten wir Sie gerne zur Seite des Bundesministerium der Justiz weiter. Klicken Sie dazu einfach auf das Logo, unten.
Wir führen alle von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Covid-19 durch (Grundimmunisierung, Boosterung, auch mit den im September 2022 neu zugelassenen Impfstoffen gegen die Omikron-Variante).
Bitte bringen Sie zum Impftermin Ihren Impfpass mit, außerdem im Falle einer Grundimmunisierung oder sofern die vorangegangenen Impfungen nicht bei uns erfolgt sind einen Aufklärungsbogen zur Corona-Impfung. Diesen erhalten Sie entweder weiter unten als Download beim RKI oder vorab bei uns in der Praxis.
Zeit: Für eine Corona-Impfung ist eine Nachbeobachtung für ca. 15 Minuten vorgesehen. Bei wiederholter Impfung mit demselben Impfstoff kann diese auch verkürzt werden.
Das Robert-Koch-Institut hat Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung zusammengestellt – sowohl für die Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer und Moderna) als auch mit Vektorimpfstoff (AstraZeneca und Johnson & Johnson).
Alle Aufklärungsbögen sind auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts in verschiedenen Sprachen herunterladbar.